Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben einen Entschließungsantrag des Bundesrates erarbeitet, in dem die Bundesregierung zu einer schärferen MVZ-Regulierung aufgefordert wird. Begründet wird dieser Vorstoß mit der Stärkung einer am Patientenwohl orientierten Versorgung. Der BBMV kritisiert den Ansatz der Länder: Angesichts der demografischen Entwicklung, befeuern die Länder eine Versorgungsknappheit.